Mietbestimmung
Willkommen auf der Seite 'Mietbestimmung' von Mietenost. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie ein Fahrzeug bei uns mieten.

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Bist du 21 Jahre alt oder älter und besitzt seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerausweis? Dann kannst du bei uns ein Auto mieten.
Unsere Fahrzeuge werden gründlich gereinigt und vollgetankt übergeben. Vor der Mietübergabe erfolgt eine gemeinsame Fahrzeugkontrolle, bei der eventuelle Schäden dokumentiert werden.

Gültigkeit der Mietbestimmungen
Die Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Mieter und Vermieter und werden mit der Vertragsunterzeichnung anerkannt. Änderungen sind nur schriftlich gültig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die anderen Bestimmungen weiterhin gültig.

Bezahlung
Der Mietpreis sowie die Kaution sind bei Fahrzeugübergabe entweder in bar oder per TWINT zu bezahlen. Falls die Mietdauer während der Nutzung verlängert wird, ist der zusätzliche Betrag umgehend zu bezahlen, und es wird ein neuer Mietvertrag ausgestellt.
1. Anwendungsbereich und Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverhältnisse zwischen Ostmobil, 9430 St. Margrethen (im Folgenden „Vermieter“ genannt) und dem Mieter/Lenker (im Folgenden „Mieter“ genannt). Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien im Rahmen des Mietvertrages. Änderungen der AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website des Vermieters einsehbar.
2. Fahrzeugübernahme und -nutzung
Bei Übergabe des Mietfahrzeugs sorgt der Vermieter dafür, dass es in einwandfreiem Zustand und vollgetankt an den Mieter übergeben wird. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug verantwortungsbewusst zu nutzen und für den Kraftstoffverbrauch aufzukommen. Bei einer nicht vollgetankten Rückgabe wird der Kraftstoffpreis sowie eine Umtriebsgebühr von CHF 30.- berechnet. Rauchen im Fahrzeug ist strikt verboten.
3. Versicherungsschutz und Haftung
Unsere Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Der Mieter trägt im Schadensfall einen Selbstbehalt von CHF 1'000.-. Ausschlüsse gelten bei Fahren ohne gültigen Führerschein, unter Alkoholeinfluss oder Drogenkonsum sowie bei Missachtung von Sicherheitsvorgaben. Reifenschäden und Bergungskosten sind nicht versichert und gehen zu Lasten des Mieters.
4. Mietpreis und Kaution
Der Mietpreis sowie die Kaution sind bei der Fahrzeugübergabe zu zahlen. Die Kaution beträgt CHF 300.- bei einer verifizierten Adresse im System. Andernfalls wird eine Kaution von CHF 1'000.- fällig. Die Kaution kann bar oder per TWINT gezahlt werden.
5. Fahrzeugnutzung im Ausland
Mieter mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen das Fahrzeug in Europa fahren. Mieter mit ausländischem Wohnsitz dürfen das Fahrzeug jedoch nicht in ihrem Heimatland nutzen. Bei Missachtung haftet der Mieter für alle entstandenen Kosten.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Nutzung oder Unfälle entstehen. Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Mieter übernimmt zudem die Verantwortung für alle Verkehrsverstöße und Strafgelder, die während der Mietdauer anfallen.
7. Reparaturen und Pannenhilfe
Reparaturen am Fahrzeug dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Im Falle einer Panne wird der Mieter gebeten, den Vermieter zu informieren, und erhält nach vorheriger Absprache eine Erstattung der Reparaturkosten gegen Vorlage der Quittung.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt und in gutem Zustand zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe oder starker Verschmutzung werden zusätzliche Gebühren fällig. Das Fahrzeug kann auf Privatgrund stehen, und der Vermieter behält sich das Recht vor, es abzuholen. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- wird erhoben.
9. Stornierung und Änderung der Buchung
Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Werktage vor Mietbeginn möglich. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von einer Tagesmiete sowie CHF 30.- Bearbeitungsgebühr fällig. Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt nicht zur Mietminderung oder Rückerstattung.
10. Vertragsauflösung und Kündigung
Der Mietvertrag endet sofort bei gesetzeswidrigem Verhalten des Mieters, falschen Angaben oder Zahlungsverzug.
11. Gerichtsstand und geltendes Recht
Es gilt das Schweizer Recht. Bei Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, ist der Gerichtsstand CH-9450 Altstätten SG.
12. Störungen oder Pannen
Im Falle eines Unfalls oder einer Panne muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Ein Unfallprotokoll ist zu erstellen, und die Polizei muss benachrichtigt werden. Schäden, die nicht sofort gemeldet werden, führen zu einer Haftung des Mieters.
13. Weitere Bedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu behandeln und keine Schäden zu verursachen. Sollte der Mieter das Fahrzeug in einem Zustand zurückgeben, der über normale Abnutzung hinausgeht, wird der Mieter für die Reinigungskosten aufkommen müssen.
14. Änderungen der AGB
Der Vermieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen sind ab der Veröffentlichung auf der Webseite des Vermieters wirksam.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder zur Reservierung eines Fahrzeugs.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen bei Ihren Mietbedürfnissen zu helfen.